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   BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03   

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https://dejure.org/2003,5482
BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 (https://dejure.org/2003,5482)
BayObLG, Entscheidung vom 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 (https://dejure.org/2003,5482)
BayObLG, Entscheidung vom 22. Oktober 2003 - 3Z BR 197/03 (https://dejure.org/2003,5482)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    GmbHG § 66 Abs. 5; FGG § 22
    Registergericht muss Nachtragsliquidator bestellen, wenn

  • Judicialis

    FGG § 22; ; GmbHG § 66 Abs. 5

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 66 Abs. 5; FGG § 22
    Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Registergerichts im Rahmen des § 66 Abs. 5 GmbHG - Wiedereinsetzung für Rechtsanwalt bei umstrittener Rechtsfrage - Bestellung eines Nachtragsliquidators; Handelsregister, Nachtragsliquidator, sofortige Beschwerde, Wiedereinsetzung in ...

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für gelöschte GmbH zwecks Führung eines Aktivprozesses zur Feststellung und Realisierung von vorhandenem Gesellschaftsvermögen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtsmittel gegen die Ablehnung der Bestellung eines Nachtragsliquidators; Liquidation von Gesellschaften; Auflösung durch Löschung wegen Vermögenslosigkeit ; Nichtentscheidung über Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ; Vorhandensein von ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 43
  • DB 2004, 179
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 172/93

    Voraussetzungen der Bestellung eines Nachtragsliquidators

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    bb) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F. bisher offen gelassen, ob die statthafte Beschwerde eine befristete oder unbefristete ist (BayObLGZ 1983, 130/133; 1993, 332/333; FGPrax 1995, 244).

    Wenn für die Sachentscheidung die Bestellung eines Nachtragsliquidators erforderlich ist, so hat das zuständige Gericht, sofern die Kosten für den Nachtragsliquidator sichergestellt sind, regelmäßig einen Nachtragsliquidator zu bestellen (BayObLGZ 1993, 332/334).

  • BGH, 18.01.1994 - XI ZR 95/93

    Vertretung einer gelöschten, aber parteifähigen GmbH

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    Die Bestellung eines Nachtragsliquidators wäre aber wohl dann nicht erforderlich, wenn dem Beteiligten zu 1 vor dem Erlöschen der Gesellschaft wirksam Prozessvollmacht für den Rechtsstreit vor dem Landgericht München II erteilt worden wäre und diese nach § 86 ZPO fortbestehen würde (vgl. BGH NJW-RR 1994, 542; Musielak/Weth ZPO 3. Aufl. § 86 Rn. 9; Zöller/Vollkommer ZPO 23. Aufl. § 86 Rn. 9).
  • BGH, 18.10.1978 - IV ZB 43/78

    Beginn der Beschwerdefrist bei ohne Zustellung erfolgter, lediglich formloser

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    Letzteres war bereits vor Behebung des Hindernisses eingelegt worden (vgl. BGH NJW 1979, 109/110).
  • OLG Schleswig, 23.12.1999 - 2 W 136/99

    Einlegung eines Rechtsmittel durch Telefax; Funktionelle Zuständigkeit für die

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    aa) Zu § 66 Abs. 5 GmbHG hat das Oberlandesgericht Schleswig gegen den Beschluss der Bestellung einer Liquidatorin die Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde angenommen (NJW-RR 2000, 769/770 mit Nachweisen aus Literatur und Rechtsprechung).
  • BayObLG, 24.06.1993 - 3Z BR 111/93
    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdeberechtigt, da seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (BayObLGZ 1976, 126/128; 1993, 253/255).
  • BayObLG, 31.05.1983 - BReg. 3 Z 13/83
    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    bb) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F. bisher offen gelassen, ob die statthafte Beschwerde eine befristete oder unbefristete ist (BayObLGZ 1983, 130/133; 1993, 332/333; FGPrax 1995, 244).
  • BayObLG, 02.12.1999 - 2Z BR 161/99

    Pflicht der Rechtsmittelbelehrung im Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    Zwar ist in der Regel mangelnde Vertrautheit mit den Vorschriften über Form und Frist der Rechtsmittel nicht unverschuldet, denn grundsätzlich ist jeder, der ein Rechtsmittel einlegen will, für die Einhaltung der Förmlichkeiten selbst verantwortlich (BayObLG NJW-RR 2000, 606; Bassenge § 22 Rn. 18; Keidel/Sternal § 22 Rn. 63).
  • OLG Hamm, 26.11.1986 - 14 W 78/85

    Wirksame Bestellung eines Liquidators; Telefonische Bekanntgabe

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    Bei einem Schweigen des Gesetzes sei deshalb die unbefristete Beschwerde statthaft (OLG Hamm Rpfleger 1987, 251/252 m.w.N.; Hachenburg/Hohner GmbHG 8. Aufl. § 74 Rn. 37; Roth/Altmeppen GmbHG 4. Aufl. § 74 Rn. 34).
  • BayObLG, 02.08.1995 - 3Z BR 143/95

    Gesellschaftsrecht; Beschwerderecht des Gesellschafters einer gelöschten GmbH

    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    bb) Der Senat hat in mehreren Entscheidungen zu § 2 Abs. 3 LöschG a.F. bisher offen gelassen, ob die statthafte Beschwerde eine befristete oder unbefristete ist (BayObLGZ 1983, 130/133; 1993, 332/333; FGPrax 1995, 244).
  • BayObLG, 02.06.1976 - BReg. 2 Z 84/75
    Auszug aus BayObLG, 22.10.2003 - 3Z BR 197/03
    Der Beschwerdeführer ist auch beschwerdeberechtigt, da seine Erstbeschwerde verworfen worden ist (BayObLGZ 1976, 126/128; 1993, 253/255).
  • OLG München, 07.05.2008 - 31 Wx 28/08

    Bestellung eines Nachtragsliquidators für eine GmbH: Statthaftigkeit der

    a) Der Senat hat bislang die Auffassung vertreten, dass mangels ausdrücklicher anderer gesetzlicher Regelung die einfache, unbefristete Beschwerde als das regelmäßige Rechtsmittel im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit statthaft sei (vgl. OLG München GmbHR 2005, 1433 zu § 66 Abs. 5 GmbHG; ebenso OLG Hamm Rpfleger 1987, 251/252; Roth/Altmeppen GmbHG 5. Aufl. § 74 Rn. 34; Lutter/ Kleindiek GmbHG 16. Aufl. § 74 Rn. 21; Rowedder/ Rasner GmbHG 4. Aufl. § 74 Rn. 27, der vorsorglich zur sofortigen Beschwerde rät; offen gelassen in BayObLG GmbHR 2004, 367; BayObLGZ 1983, 130/133; KG FGPrax 2007, 185).
  • KG, 13.02.2007 - 1 W 272/06

    GmbH; Nachtragsliquidation: Voraussetzungen für die Anordnung einer

    Ob dieses Rechtsmittel damit auch dann gegeben ist, wenn es um die Anordnung einer Nachtragsliquidation für eine GmbH geht, ist unklar (vgl. BayObLG FGPrax 2004, 43 = DB 2004, 179; bejahend: Baumbach/Hueck/Schulze-Osterloh/Noack, GmbHG, 18. Aufl., § 66 Rn. 39; Keidel/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit, 15. Aufl., § 141a Rn. 16; verneinend: Fichtner, BB 1964, 868, 869; Müther, Praxis des Handelsregister, § 15 Rn. 38).

    Jedenfalls in einem solchen Fall kann dem Rechtssuchenden die Unkenntnis der im Übrigen in Bezug auf die Anwendung des § 273 Abs. 5 AktG auch strittigen Rechtslage nicht als verschuldet zugerechnet werden (vgl. BayObLG FGPrax 2004, 43 = DB 2004, 179), so dass - wie vom Landgericht angenommen - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren war.

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.06.2012 - 1 L 91/11

    Eisenbahnverkehrsrecht - Beteiligtenfähigkeit und Prozessfähigkeit und

    Wegen des Vorhandenseins eines Prozessbevollmächtigten bedurfte es in Ansehung der Prozessführung noch keiner Bestellung eines Liquidators nach § 66 Abs. 5 Satz 2 GmbhG (vgl. BayObLG, Beschl. v. 21.07.2004 - 3Z BR 130/04 -, DB 2004, 2258; Beschl. v. 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 -, DB 2004, 179 - jeweils zitiert nach juris).
  • KG, 14.06.2022 - 22 W 27/22

    Voraussetzungen einer Bestellung eines Nachtragsliquidators bei einer

    b) Besteht ein rechtliches Bedürfnis für eine Nachtragsliquidation, so hat das Registergericht nur noch ein Ermessen in Bezug auf die Auswahl des Liquidators (BayObLG, Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 - Rn. 23, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 -, Rn. 9, zitiert nach juris; Krafka, Registerrecht, 11. A. Rn. 1153; Müller, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., GmbHG § 66 Rn. 86; Eller, a.a.O., Rn. 166).
  • KG, 19.05.2022 - 22 W 27/22

    1) Ist zu Gunsten einer wegen Vermögenslosigkeit gelöschten GmbH Geld hinterlegt,

    b) Besteht ein rechtliches Bedürfnis für eine Nachtragsliquidation, so hat das Registergericht nur noch ein Ermessen in Bezug auf die Auswahl des Liquidators (BayObLG, Beschluss vom 22.10.2003 - 3Z BR 197/03 - Rn. 23, zitiert nach juris; KG, Beschluss vom 09.01.2001 - 1 W 2002/00 -, Rn. 9, zitiert nach juris; Krafka, Registerrecht, 11. A. Rn. 1153; Müller, in: MüKoGmbHG, 4. Aufl., GmbHG § 66 Rn. 86; Eller, a.a.O., Rn. 166).
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